Vereinsbetreuung
Es ist nicht so kompliziert einen neuen Verein zu gründen, dennoch muss man natürlich bestimmte formale Grundlagen beachten um sowohl die Körperschaftssteuer-Freistellung als auch die Förderungswürdigkeit zu erhalten.
Hier seien kurz die einzelnen Schritte aufgelistet:
1. Gründungsversammlung
2. Notarielle Beglaubigung des Vorstands
3. Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister (Amtsgericht)
4. Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Finanzamt)
5. Antrag auf Mitgleidschaft im Fachverband
6. Antrag auf Anerkennung der Förderungswürdigkeit (Senat)
7. Antrag auf mittelbare Mitgliedschaft beim LSB
8. Antrag auf Mitgliedschaft in der bezirklichen Sport-AG
9. Antrag auf Betreuung beim Bezirksamt.
Der Verband ist gern behilflich bei der Klärung von offenen Fragen sowie bei den Formalitäten; eine umfassende Beratung gibt es aber auch beim LSB unter www.lsb-berlin.org (Link ‚Vereinsberatung‘).
Rechnungen
Der Gesetzgeber hat 2004 die Anforderungen an die Rechnungstellung verschärft. Ein sicherer Umgang mit den neuen Anforderungen ist für die tägliche Praxis zur Vermeidung von evtl. Steuernachforderungen und Haftungsrisiken absolut unerlässlich. So muss z.B. der Zeitpunkt der Leistung oder Vereinnahmung angegeben, auf Rabatt- oder Bonusvereinbarungen hingewiesen, sowie die Steuernummer angegeben werden.